Studierende können sich beurlauben lassen.
Als unbegründete Urlaubssemester gelten: alle nicht näher erklärten Gründe, wie z. B. Ferien.
Ein Urlaub dauert mindestens ein Semester. Während eines Studiums
werden höchstens 4 Semester Urlaub (max. 2 Semester unbegründet)
gewährt. Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert.
Die Planung eines Urlaubssemesters in der ISV ist verbindlich. Somit können keine anderen Module in diesem Semester belegt werden.